Rechtliche Hinweise

Jeder Kalender ist ein Lotterielos. Der Adventskalender ist auf der Vorderseite nummeriert und kann nur einmal gewinnen.

Die Ausspielung umfasst 5.000 Kalender. An 23 Kalendertagen gibt es durchschnittlich 7 Gewinne, am 24.12. einen Hauptgewinn mit einem angesparten Bausparvertrag. Die Gewinne sind Waren-, Einkaufs-, Restaurant- und Veranstaltungs-Gutscheine.

Jeder Kalender ist auf der Vorderseite nummeriert. Die gewonnenen Kalender-Nummern werden ab dem 01.12.2019 täglich im Haller Tagblatt und im Internet unter www.haller-adventskalender.de veröffentlicht. Hat eine Kalender gewonnen, ist er von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen.

Die Gewinne werden in Form von Gutscheinen gegen Vorlage des Kalenders in der Empfangshalle der Schwäbisch Haller Bausparkasse zu den üblichen Geschäftszeiten ausgegeben. Eine Auszahlung des Gewinns in bar ist ausgeschlossen.

Mit der Aushändigung des Gutscheins gilt der Gewinn als angenommen. Gewinne, die nicht bis zum 28.02.2020 abgeholt sind, verfallen mit Ablauf dieses Tages.

Die Verlosung erfolgt unter juristischer Aufsicht unter Ausschluss des Rechtsweges. Die Mitglieder der Veranstalter sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Für Rückfragen melden Sie sich bitte bei der Schwäbisch Haller Bürgerstiftung unter der Telefonnummer 0791 46-5538.

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